So erhalten Sie eine Verordnung für eine logopädische Therapie

Eine logopädische Therapie muss von Ärzt*innen verschrieben werden. Folgende Ärzt*innen schreiben Heilmittelverordnungen für Logopädie aus:

  • Kinderärzt*innen
  • HNO-Ärzt*innen
  • Kieferorthopäd*innen
  • Zahnärzt*innen
  • Pädaudiolog*innen
  • Neurolog*innen
  • Internist*innen
  • Allgemeinmediziner*innen

Bei gesetzlich Versicherten muss die Therapie spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Deshalb ist es sinnvoll, die Logopädie-Verordnung erst nach einer Terminabsprache bei den behandelnden Ärzt*innen abzuholen. 

Die Behandlung der Lese-Rechtschreibschwäche ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. In Einzelfällen übernimmt das zuständige Jugendamt gemäß § 35a. SGB VIII die Behandlungskosten.