So erhalten Sie eine Verordnung für eine logopädische Therapie
Eine logopädische Therapie muss von Ärzt*innen verschrieben werden. Folgende Ärzt*innen schreiben Heilmittelverordnungen für Logopädie aus:
- Kinderärzt*innen
- HNO-Ärzt*innen
- Kieferorthopäd*innen
- Zahnärzt*innen
- Pädaudiolog*innen
- Neurolog*innen
- Internist*innen
- Allgemeinmediziner*innen
Bei gesetzlich Versicherten muss die Therapie spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Deshalb ist es sinnvoll, die Logopädie-Verordnung erst nach einer Terminabsprache bei den behandelnden Ärzt*innen abzuholen.
Die Behandlung der Lese-Rechtschreibschwäche ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. In Einzelfällen übernimmt das zuständige Jugendamt gemäß § 35a. SGB VIII die Behandlungskosten.