Termine nach Vereinbarung
Wir bieten Logopädie für Kinder, Jugendliche und Erwachsenen an - gerne in unserer Praxis, in Ihrer Einrichtung und auch als Hausbesuch. Sie können telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen oder uns auch Ihre Rückruf-Bitten oder Terminwünsche per E-Mail übersenden. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wir freuen uns auf Sie.
Logopädie Praxis
Britta Drewes & Ulrich Kaune
Hittfelder Schulstraße 13, 21218 Seevetal/Hittfeld
Telefon: 0 41 05 - 63 58 78
Bitte das Anmeldeformular ausfüllen
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen, am Rechner ausfüllen und dann zurück an uns vor Vereinbarung des ersten Termines per Mail [email protected] senden.
Ausfallgebühren bei kurzfristiger Absage der Therapiesitzung
Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Eltern und Angehörige,
als Bestellpraxis beginnen unsere Therapiesitzungen pünktlich zur mit Ihnen vereinbarten Uhrzeit. So ist gewährleistet, dass die volle Therapiezeit für Sie genutzt werden kann.
Bei einer kurzfristigen Absage der vereinbarten Behandlung, also nicht im Zeitraum von mindestens 24 Stunden vorher (das gilt auch für Termine am Montag bei Benachrichtigung per Mail; telefonisch müssen Montagstermine allerdings bis freitags vor 16 Uhr abgesagt werden), gibt uns der Gesetzgeber die Möglichkeit, Ihnen die für diesen Termin festgelegten Therapiekosten privat in Rechnung zu stellen, damit uns keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. – Weil wir Ihnen gegenüber transparent sein möchten, unterschreiben Sie zu Beginn der Behandlung eine Einverständniserklärung zur Absage von Therapiesitzungen.
Wir müssen diese Regelung auch im Krankheitsfall anwenden, weil uns ansonsten zu hohe Kosten entstehen würden. Die Vergütungstarife von logopädischen Therapieeinheiten durch die gesetzlichen Krankenkassen sind knapp kostendeckend, weshalb ein Spielraum, die Kosten für zu spät abgesagte Termine zu übernehmen, nicht gegeben ist.
Natürlich sind wir auch bei kurzfristig abgesagten Terminen darum bemüht, diese neu zu besetzen, damit Ihnen keine Kosten entstehen. Falls eine Neuvergabe des Termins möglich ist, sehen wir von einer Rechnungstellung ab. Kurzfristige Neubesetzungen von Terminen sind aber nicht immer möglich. Das bedeutet, dass Sie für den bei uns gebuchten Termin die Kosten privat tragen müssen. Wir dürfen den Termin auf der Verordnung nicht von Ihnen quittieren lassen, wenn wir die Leistung nicht erbracht haben. Dies wäre rechtswidrig und kann den Verlust unserer Zulassung als Praxis zur Folge haben.
Uns ist klar, dass Krankheiten, Probleme mit dem Auto, extreme Wetterlagen u. Ä. nachvollziehbare Gründe für eine Terminabsage sind, zumal es verantwortungsvoll ist, wenn Sie mit Ihrem kranken Kind nicht in die Praxis kommen. Deshalb möchten wir Ihnen alternativ anbieten, in solchen Fällen zu einer Eltern- oder Angehörigenberatung in die Praxis zu kommen. Es besteht auch die Möglichkeit, telefonische Elterngespräche durchzuführen, bei denen wir mit Ihnen z. B. Hausaufgaben besprechen können.
Bei rechtzeitiger Absage Ihrerseits tragen wir die Verantwortung für die freigewordenen Termine, und Ihnen entstehen keinerlei Kosten.